Umweltrichtlinie

Diese Umweltrichtlinie beschreibt die Grundsätze, die orzavik bei Verpackung, Versand, Warenverwaltung, Rücksendungen und dem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen berücksichtigt.

Sie ergänzt die gesetzlichen Umwelt-, Verpackungs-, Entsorgungs-, Produkt- und Verbraucheranforderungen. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben vorrangig.

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt insbesondere für folgende Produktgruppen:

  • Visor;

  • Strickmützen;

  • Schiebermützen;

  • Flatcaps;

  • Cowboyhüte;

  • Bucket Hats;

  • Baskenmützen;

  • Baseballkappen.

Die unterschiedlichen Formen, Materialien und Stabilitätseigenschaften dieser Produkte werden bei Verpackung, Lagerung und Versand berücksichtigt.

2. Verantwortungsbewusster Ressourceneinsatz

Betriebliche Abläufe werden so organisiert, dass Material, Energie, Lagerfläche und Transportkapazitäten möglichst sachgerecht eingesetzt werden.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • bedarfsgerechte Bestandsplanung;

  • geeignete Verpackungsgrößen;

  • Begrenzung vermeidbarer Verpackungsbestandteile;

  • digitale Bestell- und Kommunikationsprozesse;

  • sinnvolle Zusammenfassung von Versandvorgängen;

  • strukturierte Bearbeitung von Rücksendungen;

  • regelmäßige Überprüfung interner Abläufe.

Produktschutz, Sicherheit und gesetzliche Anforderungen haben dabei Vorrang vor einer bloßen Reduzierung von Verpackungsmaterial.

3. Produktspezifische Verpackung

Kopfbedeckungen unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich:

  • Formstabilität;

  • Material;

  • Druckempfindlichkeit;

  • Feuchtigkeitsempfindlichkeit;

  • Krempen- oder Schirmkonstruktion.

Die Versandverpackung wird daher an die Eigenschaften des jeweiligen Artikels angepasst.

Formstabile Hüte werden so verpackt, dass Druckbelastung und dauerhafte Verformung möglichst vermieden werden.

Weiche Mützen und textile Kopfbedeckungen können platzsparender verpackt werden, sofern dadurch Form, Material oder Gebrauchseigenschaften nicht beeinträchtigt werden.

4. Auswahl von Verpackungen

Verpackungen sollen die für Lagerung und Transport erforderliche Schutzfunktion erfüllen, ohne unnötigen Materialeinsatz zu verursachen.

Bei der Auswahl können insbesondere berücksichtigt werden:

  • Größe und Anzahl der Artikel;

  • Formstabilität;

  • Druck- und Feuchtigkeitsempfindlichkeit;

  • Transportweg;

  • Gewicht;

  • Möglichkeit gemeinsamer Verpackung;

  • Recyclingfähigkeit;

  • Wiederverwendbarkeit;

  • gesetzliche Verpackungsanforderungen.

Überdimensionierte Verpackungen und nicht erforderliche Füllmaterialien sollen nach Möglichkeit vermieden werden.

5. Schutz vor Transportschäden

Eine Reduzierung von Verpackungsmaterial erfolgt nur, soweit der sichere Transport dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Beschädigungen können zusätzliche:

  • Transporte;

  • Rücksendungen;

  • Ersatzlieferungen;

  • Verpackungen

erforderlich machen.

Die Verpackung wird daher so gewählt, dass die Ware während Lagerung, internationalem Transport, DDP-Einfuhr und Zustellung angemessen geschützt bleibt.

6. Verpackungsmaterialien

Soweit für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet und verfügbar, können Verpackungen bevorzugt werden, die:

  • recyclingfähig sind;

  • materialeffizient gestaltet sind;

  • wiederverwendbare Bestandteile enthalten;

  • aus wiederverwerteten Materialien bestehen.

Bei der Auswahl werden insbesondere berücksichtigt:

  • Schutzwirkung;

  • Stabilität;

  • Gewicht;

  • Recyclingfähigkeit;

  • Trennbarkeit unterschiedlicher Materialien;

  • gesetzliche Stoffbeschränkungen;

  • Eignung für das jeweilige Produkt.

Umweltbezogene Materialeigenschaften werden nur angegeben, wenn sie anhand konkreter Produkt- oder Materialinformationen belegt werden können.

7. Versand und Logistik

Versandprozesse werden insbesondere anhand von:

  • Liefergebiet;

  • Warenart;

  • Gewicht;

  • Verpackungsvolumen;

  • Produktschutz;

  • verfügbaren Transportwegen

organisiert.

Mehrere Artikel einer Bestellung können gemeinsam versendet werden, sofern dies Lieferzeit, Produktsicherheit und ordnungsgemäße Zustellung nicht beeinträchtigt.

Teillieferungen können erfolgen, wenn sie für eine sichere oder ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlich sind.

Durch von orzavik veranlasste Teillieferungen entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Versandkosten.

8. DDP-Lieferung nach Deutschland

Lieferungen nach Deutschland erfolgen nach dem DDP-Prinzip (Delivered Duty Paid).

Anwendbare Steuern, Zölle und Einfuhrabgaben werden nach Maßgabe der veröffentlichten Preis- und Versandbedingungen im Gesamtbetrag berücksichtigt.

Die DDP-Abwicklung verändert keine gesetzlichen:

  • Umweltpflichten;

  • Zollpflichten;

  • Verpackungspflichten;

  • Produktsicherheitsanforderungen;

  • Verbraucherrechte.

9. Digitale Geschäftsabläufe

Bestell-, Zahlungs-, Versand-, Service- und Rückgabevorgänge werden soweit sachgerecht digital unterstützt.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • elektronische Bestellbestätigungen;

  • digitale Versandmitteilungen;

  • elektronische Kundenkommunikation;

  • digitale Rückgabezuordnung;

  • elektronische Zahlungs- und Erstattungsdaten;

  • digitale interne Dokumentation.

Dies bedeutet nicht, dass sämtliche Abläufe vollständig papierlos erfolgen.

Papierunterlagen können eingesetzt werden, wenn sie:

  • gesetzlich erforderlich;

  • für Produktsicherheit notwendig;

  • für Lieferung oder Empfänger praktisch erforderlich

sind.

10. Bestandsverwaltung

Eine strukturierte Waren- und Bestandsverwaltung soll dazu beitragen, unnötige Überbestände und vermeidbare Warenabschreibungen zu begrenzen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • laufende Bestandserfassung;

  • Abgleich von Nachfrage und Warenbestand;

  • Kontrolle von Warenbewegungen;

  • sachgerechte Lagerung;

  • frühzeitige Erkennung beschädigter Verpackungen;

  • getrennte Behandlung nicht verkaufsfähiger Ware;

  • nachvollziehbare Bearbeitung von Rücksendungen.

Bestandsentscheidungen berücksichtigen zugleich Lieferfähigkeit, Produktsicherheit und Kundeninteressen.

11. Umgang mit Rücksendungen

Eingegangene Rücksendungen werden nach der Zuordnung zur Bestellung auf ihren tatsächlichen Zustand geprüft.

Abhängig vom jeweiligen Produkt und Zustand kann insbesondere erfolgen:

  • erneute Bereitstellung als mangelfreie Ware;

  • sachgerechte Aufbereitung, soweit rechtlich und hygienisch zulässig;

  • Rückgabe an einen Lieferanten;

  • Zuführung zu einem geeigneten Verwertungsweg;

  • gesetzeskonforme Entsorgung nicht mehr verwendbarer Artikel.

Bereits getragene oder hygienisch beeinträchtigte Kopfbedeckungen werden nicht ohne sachgerechte Prüfung erneut als Neuware angeboten.

12. Rückgaben und Verbraucherrechte

orzavik versucht unnötige Rücksendungen insbesondere durch möglichst klare:

  • Produktbeschreibungen;

  • Größeninformationen;

  • Materialangaben;

  • Produktabbildungen;

  • Pflegeinformationen

zu vermeiden.

Diese Zielsetzung schränkt keine gesetzlichen Verbraucherrechte ein.

Insbesondere bleiben unberührt:

  • das gesetzliche Widerrufsrecht;

  • das freiwillige 30-tägige Rückgaberecht;

  • gesetzliche Mängelrechte.

Die Rücksendeanschrift lautet:

orzavik
1654 Exeter Dr
El Paso, TX 79928
USA

Zur eindeutigen Zuordnung einer Rücksendung wird eine vorherige Kontaktaufnahme empfohlen:

careteam@orzavik.com

Eine vorherige Kontaktaufnahme ist keine Voraussetzung für gesetzliche Rechte.

13. Beschädigte und nicht verwendbare Produkte

Beschädigte oder nicht mehr verwendbare Waren werden entsprechend ihrem Zustand und den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen behandelt.

Dabei können insbesondere berücksichtigt werden:

  • Materialzusammensetzung;

  • hygienischer Zustand;

  • Reparaturfähigkeit;

  • Wiederverwendbarkeit;

  • Trennbarkeit einzelner Bestandteile;

  • örtliche Entsorgungsmöglichkeiten;

  • gesetzliche Vorgaben.

Produkte mit einem möglichen Sicherheitsrisiko werden gesondert behandelt.

Weitere Einzelheiten enthält die Produktsicherheitsrichtlinie.

14. Entsorgung durch Kunden

Verpackungsmaterialien sollten entsprechend den örtlich geltenden Trenn- und Entsorgungsvorgaben entsorgt werden.

Soweit sinnvoll und möglich, sollten unterschiedliche Materialien voneinander getrennt werden.

Insbesondere gilt grundsätzlich:

  • Papier- und Kartonbestandteile gehören in die dafür vorgesehenen Sammelsysteme;

  • Kunststoff- und Verbundmaterialien sind entsprechend den lokal geltenden Vorgaben zu entsorgen;

  • textile Produkte gehören nicht in Verpackungssammlungen.

Für nicht mehr verwendbare Kopfbedeckungen sind die örtlich geltenden Vorgaben für Textilien oder Reststoffe zu beachten.

15. Verpackungspflichten in Deutschland

Beim Inverkehrbringen von Verpackungen nach Deutschland werden die jeweils anwendbaren gesetzlichen Verpackungsanforderungen berücksichtigt.

Hierzu können, soweit im jeweiligen Fall anwendbar, insbesondere gehören:

  • Registrierungspflichten;

  • Systembeteiligung;

  • Kennzeichnungsanforderungen;

  • Dokumentationspflichten.

Diese Umweltrichtlinie ersetzt keine gesetzlichen Verpackungs-, Entsorgungs- oder produktspezifischen Informationspflichten.

16. Auswahl von Dienstleistern

Bei der Auswahl von Verpackungs-, Lager- und Logistikdienstleistern können neben Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit auch nachvollziehbare Angaben zu Materialeinsatz und betrieblichen Abläufen berücksichtigt werden.

Umweltbezogene Aussagen externer Dienstleister werden nicht automatisch als eigene Leistungsaussagen von orzavik übernommen.

17. Umweltbezogene Aussagen

Umweltbezogene Aussagen werden möglichst konkret und auf den tatsächlich belegbaren Sachverhalt begrenzt.

orzavik verwendet keine pauschalen Aussagen wie:

  • „klimaneutral“;

  • „CO₂-neutral“;

  • „emissionsfrei“;

  • „100 % nachhaltig“;

  • „vollständig recycelt“;

  • „umweltzertifiziert“;

  • „umweltfreundlich“

für Produkte, Verpackungen, Lieferungen oder den gesamten Geschäftsbetrieb, sofern hierfür keine konkrete, aktuelle und überprüfbare Tatsachengrundlage besteht.

Aussagen zu:

  • Recyclingfähigkeit;

  • Materialeinsparung;

  • Recyclinganteilen;

  • Ressourcennutzung;

  • Verpackungseigenschaften

werden nur gemacht, wenn sie für den konkret bezeichneten Artikel oder Vorgang belegt werden können.

18. Überprüfung von Abläufen

Verpackungsgrößen, Materialverbrauch, Transportschäden, Rücksendegründe und organisatorische Prozesse können regelmäßig ausgewertet werden.

Verbesserungen können umgesetzt werden, soweit sie mit:

  • Produktsicherheit;

  • Lieferfähigkeit;

  • gesetzlichen Anforderungen;

  • Verbraucherrechten

vereinbar sind.

Änderungen interner Abläufe verändern keine bereits geschlossenen Kaufverträge.

19. Datenschutz

Bei internen Auswertungen werden personenbezogene Daten auf das erforderliche Maß begrenzt.

Soweit möglich, werden Informationen zusammengefasst oder anonymisiert.

Personenbezogene Bestell- oder Rückgabedaten werden nur verarbeitet, wenn hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

20. Kontakt

Bei Fragen zu Verpackungen, Entsorgung, Rücksendungen oder den in dieser Richtlinie beschriebenen Abläufen:

orzavik
1654 Exeter Dr
El Paso, TX 79928
USA

E-Mail: careteam@orzavik.com
Telefon: +1 (915) 537-7017

Liefergebiet: Deutschland

Servicezeiten:
Montag bis Freitag
09:10–12:00 Uhr
14:00–18:10 Uhr
ausgenommen gesetzliche Feiertage am Serviceort